

RECHT • IT
Niemand kann alles können, daher stehe ich für persönliche und kompetente Beratung aufgrund meiner langjährigen Erfahrung. Besonders wichtig ist mir die persönliche Betreuung meiner Mandanten und gegenseitiges Vertrauen. Für mich steht nicht nur der Fall im Mittelpunkt, sondern auch der Mensch und das Schicksal dahinter. Zusammen arbeiten wir an Ihren Zielen und mit meinen weitreichenden Qualifikationen kann ich Sie optimal vertreten.

Markenrecht
Urheberrecht
Internet- und Social Media-Recht
Internationales IT- und Softwarerecht
Datenschutz (DSGVO)
Rechtliche Beratung und Begleitung internationaler Unternehmen zur Sicherstellung ihrer Compliance auch hinsichtlich internationaler datenschutzrechtlicher Regulierungen, z.B. Kalifornisches und chinesisches Datenschutzrecht
Meine Tätigkeitsfelder sind:

Nach dem Abschluss meiner juristischen Ausbildung an der WWU Münster und einer daran anschließenden Tätigkeit als Rechtsanwalt, war ich sehr lange Zeit in leitenden Funktionen in der Softwareindustrie tätig. Dort hatte ich die Verantwortung für deutsche und europäische Unternehmensniederlassungen für diverse Softwarehäuser.
Seit nunmehr sechs Jahren bin ich ausschließlich als beratender Rechtsanwalt und Dozent im Bereich IT-Recht und Internetrecht tätig. Die beratende Tätigkeit für mittelständische Unternehmen und IT-Organisationen wird ergänzt durch verschiedene Dozenturen in der Erwachsenenbildung und Firmenschulungen.

Erfolge
Mit einigem Stolz kann ich behaupten, noch nie einen Prozess vor Gericht verloren zu haben.
Mein Interesse liegt nicht in der unnötigen Führung von Prozessen, sondern an einer von den Interessen der Mandanten geleiteten Beratung, welche eben auch eine vergleichsweise und faire Beilegung von Rechtsstreitigkeiten außerhalb eines kostenpflichtigen, gerichtlichen Verfahrens umfasst.
Markante Erfolge
Erfolgreiche Vergleichsverhandlungen auch bei Markenstreitigkeiten mit namhaften Marken, wie z.B. Escada.
Durchsetzung und Vollstreckung internationaler Ansprüche gegenüber US- Firmen,
wobei hier insbesondere die Vollstreckung von Urteilen deutscher Gerichte in den USA hervorzuheben ist.
Rechtliche Überprüfung von AV-Verträgen auch von namhaften AV-Dienstleistern auf ihre DSGVO Konformität. Hier werden oft Pflichten des Verarbeiters, die nach der DSGVO eigentlich diesem obliegen und deren Kosten auf den Verantwortlichen verschoben.

Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und werde dies preislich transparent, fair und offen tun. Rufen Sie für ein kostenfreies und unverbindliches Orientierungsgespräch gerne an.
This post is also available in: Englisch