Erfolgreiche Vergleichsverhandlungen auch bei Markenstreitigkeiten mit namhaften Marken, wie z.B. Escada.

Durchsetzung und Vollstreckung internationaler Ansprüche gegenüber US- Firmen,
wobei hier insbesondere die Vollstreckung von Urteilen deutscher Gerichte in den USA hervorzuheben ist.

Rechtliche Überprüfung von AV-Verträgen auch von namhaften AV-Dienstleistern auf ihre DSGVO Konformität. Hier werden oft Pflichten des Verarbeiters, die nach der DSGVO eigentlich diesem obliegen  und deren Kosten auf den Verantwortlichen verschoben.

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